Wir verfügen über eine umfassende Expertise bei Aufgabenstellungen im Bereich von Unternehmenskrisen und im Vorfeld einer Krise.

Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit der professionellen Durchführung von Insolvenzverfahren, in denen zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen nachhaltig saniert worden sind, kennen wir die Themenstellungen in der akutesten Phase einer Unternehmenskrise.
Diese Erfahrung ermöglicht uns, auch außerhalb eines formellen gerichtlichen Verfahrens in frühen Krisenstadien ein Sanierungs- oder Restrukturierungsvorhaben verantwortlich zu begleiten. Durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht seit Anfang 2021 ein neues Instrumentarium zur Bewältigung von Krisen im Stadium der erst drohenden Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung.

Unsere Beratungskompetenz erstreckt sich beispielhaft auf folgende Bereiche:

  • Krisenanalyse und Ursachenermittlung

  • Prüfung des Vorliegens/Ausschlusses von Insolvenzeröffnungsgründen

  • Vorbereitung, Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals

  • Vorbereitung und Umsetzung von Umwandlungen, Abspaltungen, etc.

  • Reorganisation und Effektivierung von Betriebsabläufen

  • Verhandlungen mit Banken und Gläubigern wegen Sanierungsbeiträgen oder Moratorien

  • Umfassende Vorbereitung und fachkundige Begleitung bei Verfahren nach dem StaRUG sowie bei Sanierungsinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ggf. auch unter dem gesetzlichen Schutzschirm nach § 270 d InsO