Wirtschaftsrechtliche Beratung hat stets steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Über die

können wir für Themen wie

  • Unternehmensgründungen

  • Umstrukturierungen

  • (formwechselnde) Umwandlungen

  • Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen

  • Unternehmensnachfolge

  • Liquidationsverfahren

ergänzend die steuerliche Gestaltungsberatung anbieten.

Besondere Expertise besteht für steuerliche Besonderheiten bei Unternehmenskrisen und zu Fragen der Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht.

Daneben kann das vollständige klassische Leistungsangebot zu

  • Lohn- und Finanzbuchhaltung

  • laufende Steuererklärungen

  • Erstellung von Abschlüssen

erbracht werden.

Zusätzliche Ressourcen und Expertise können bei Bedarf über unseren Kooperationspartner

bereitgestellt werden.