Das Insolvenzrecht ist nicht allein in der Insolvenzordnung niedergelegt, sondern findet sich als wichtiges Element des Wirtschaftsrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts in zahlreichen nationalen und internationalen Regelungswerken und betrifft vielfältige Themen und Aufgabenstellungen.
In diesem umfassenden Verständnis bildet das Insolvenzrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Aufgrund langjähriger Praxis in der Insolvenzverwaltung verfügen wir über große Erfahrung und Expertise, die es uns erlaubt, zu allen Fragen des Insolvenzrechts auch kompetente Beratungsleistungen zu erbringen.

Hierzu gehören unter anderem

  • Vorbereitung und fachkundige Begleitung von Sanierungsinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ggf. auch unter dem gesetzlichen Schutzschirm nach § 270 d Insolvenzordnung

  • Übernahme von Verantwortung als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigte

  • Entwicklung und Umsetzung von Insolvenzplänen

  • Vertretung von Gläubigerinteressen bei der Vereinbarung und Realisierung von Sicherungsrechten und bei der Wahrnehmung von Rechten in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen

  • Beratung von Unternehmensleitern zu besonderen Pflichten in der Krise

  • Analyse zum Bestehen von (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung

  • Interessenvertretung bei Haftungsfragen für Geschäftsleiter, Mitglieder von Aufsichtsorganen und Gesellschaftern

  • Umfassende Beratung zu Themen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV)

Die professionelle Insolvenzverwaltung insbesondere von Unternehmen und unternehmerisch tätigen Einzelpersonen erfolgt innerhalb der Gesellschaft BGP Insolvenzverwalter.